Belegorganisation
Digitale Sammlung, Benennung, Sortierung und Vollständigkeitskontrolle eingehender Unterlagen.
Für Hotels & Gastronomie
Wir entlasten Hotels und Gastronomiebetriebe bei Belegorganisation, Rechnungserstellung und den vereinbarten laufenden Buchhaltungsabläufen. Mit vorhandener Steuerkanzlei oder ohne laufende Kanzleibetreuung: Wir organisieren die übernommenen Aufgaben im zulässigen Rahmen und halten Zuständigkeiten und offene Punkte nachvollziehbar fest.
Buchhaltung im Hotelalltag
Im Hotel kommen täglich viele Vorgänge zusammen: Übernachtungen, Anzahlungen, Stornierungen, Veranstaltungen, Lieferantenrechnungen, Provisionsabrechnungen und unterschiedliche Zahlungswege. Gleichzeitig benötigen Gäste schnelle Antworten und das operative Team volle Aufmerksamkeit. Die Buchhaltung rutscht dadurch leicht ans Ende der Prioritätenliste.
Unser Buchhaltungsservice für Hotels schafft eine feste digitale Routine. Wir übernehmen klar definierte Aufgaben und halten Unterlagen für die interne Weiterbearbeitung oder eine beauftragte Steuerkanzlei geordnet. So bleiben Zuständigkeiten und offene Punkte transparent, während Direktion und Team sich auf ihren Betrieb konzentrieren.
Für eigenständige Gastronomiebetriebe haben wir Aufgaben, Unterlagen und Zusammenarbeit auf einer eigenen Seite zusammengefasst.
Leistungsumfang
Der konkrete Umfang wird auf Ihr Hotel, Ihre Systeme und die fachliche Qualifikation der eingesetzten Mitarbeitenden abgestimmt.
Digitale Sammlung, Benennung, Sortierung und Vollständigkeitskontrolle eingehender Unterlagen.
Erstellung und strukturierte Ablage von Gast- und Dienstleisterrechnungen nach Ihren Vorgaben.
Buchen laufender Geschäftsvorfälle, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen und die erforderliche Qualifikation im konkreten Auftrag erfüllt sind.
Nachhalten fehlender Belege und übersichtliche Vorbereitung offener Punkte zur internen Klärung.
Strukturierte Bereitstellung der vereinbarten Unterlagen für Ihren Betrieb und bei Bedarf für eine beauftragte Steuerkanzlei.
Verbindung mit E-Mail-Service, Lieferantenkorrespondenz, Reports und weiteren administrativen Hotelabläufen.
Klare Zusammenarbeit
roca Hotelmanagement bietet keine Steuer- oder Rechtsberatung an. Steuererklärungen, Jahresabschlüsse, steuerliche Beratung und andere vorbehaltene Tätigkeiten gehören nicht zu unserem Angebot. Diese Aufgaben erledigt Ihr Betrieb selbst, soweit zulässig, oder eine hierzu befugte Stelle.
Beim Buchen laufender Geschäftsvorfälle richtet sich der Leistungsumfang nach den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere der Qualifikation der verantwortlichen Fachkraft. Vor dem Start grenzen wir Aufgaben und Übergabepunkte eindeutig ab.
Einfacher Start
Wir klären Volumen, Systeme, Zuständigkeiten und gegebenenfalls die Zusammenarbeit mit einer beauftragten Steuerkanzlei.
Sie erhalten einen transparenten Leistungsumfang, feste Übergaben und einen passenden Stundenrahmen.
Wir bearbeiten die vereinbarten Vorgänge regelmäßig und dokumentieren offene Punkte nachvollziehbar.
Für das Erstgespräch reichen zunächst eine Übersicht Ihrer Vorgänge und eine Beschreibung der aktuellen Rückstände. Hilfreich sind:
Sie müssen dafür keine vollständigen Gästelisten oder ungeschützten Zugangsdaten versenden. Ob und welche Beispieldateien benötigt werden, klären wir passend zum Auftrag und zum vorgesehenen Datenweg.
Der Stundenrahmen hängt von der Bearbeitungstiefe, der Qualität der Unterlagen und dem Anteil ungeklärter Vorgänge ab. Eine reine Belegzahl sagt deshalb noch nicht, wie viel Arbeit entsteht. Wir grenzen zunächst ein überprüfbares Ergebnis ab und bestimmen den Umfang anhand der tatsächlichen Aufgabe.
Steuerliche Bewertungen und Entscheidungen verbleiben bei der dafür befugten Fachstelle. Die vereinbarte Vorbereitung unterstützt die interne Weiterbearbeitung oder die Zusammenarbeit mit einer beauftragten Steuerkanzlei.
Nicht jede laufende Buchhaltungsaufgabe muss über eine Steuerkanzlei laufen. Wir organisieren die vereinbarten Arbeiten im zulässigen Rahmen; eine beauftragte Kanzlei kann auf die tatsächlich benötigten Fachleistungen konzentriert bleiben. Ein Modell ohne dauernde Kanzleibetreuung setzt voraus, dass Ihr Betrieb die verbleibenden steuerlichen Pflichten selbst erfüllen kann oder dafür eine befugte Stelle beauftragt. Vor einer Umstellung müssen Eignung und Zuständigkeiten fachlich geklärt sein.
Ob Sie sparen, zeigt ein Vergleich Ihrer tatsächlichen bisherigen Leistungen mit den Gesamtkosten für ROCA, gegebenenfalls verbleibende Kanzleileistungen, zusätzliche Software und eigene Arbeitszeit. Eine pauschale Ersparnis versprechen wir nicht.
Transparente Preise
Stundenweise
69 €pro Stunde nettoBasic
345 €5 Stunden / Monat nettoProfessional
650 €10 Stunden / Monat nettoPremium
1.299 €20 Stunden / Monat nettoWelche Aufgaben im jeweiligen Zeitrahmen realistisch übernommen werden können, klären wir vorab anhand Ihres Beleg- und Vorgangsvolumens.
Buchhaltungs-Ratgeber
Welche Belege, Kassenunterlagen, Rechnungen und Zahlungsanbieter jeden Monat geprüft werden sollten, zeigt unser ausführlicher Praxisbeitrag.
Häufige Fragen
Nein. Wir übernehmen vereinbarte administrative und buchhalterische Aufgaben im gesetzlich zulässigen Rahmen. Steuerberatung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen gehören nicht zu unserem Angebot. Dafür bleibt Ihr Betrieb selbst verantwortlich oder beauftragt eine hierzu befugte Stelle.
Ja. Unser Ziel ist eine bessere Vorbereitung und verlässliche Übergabe. Die Zusammenarbeit mit Ihrem bestehenden Steuerberater bleibt erhalten.
Grundsätzlich ja. Systeme, Zugänge und Übergaben werden datenschutzgerecht vereinbart. Falls ein Vor-Ort-Termin sinnvoll ist, kann dieser separat besprochen werden.
Ja. Sie können mit einem einzelnen Zeitslot oder fünf Stunden pro Monat beginnen und den Umfang später anpassen.
Besonders für inhabergeführte Hotels, Restaurants, Cafés, Caterer, kleinere Gruppen und Betriebe ohne umfangreiches eigenes Backoffice. Der konkrete Bedarf wird im Erstgespräch geprüft.
Ein dauerhaftes Steuerberatungsmandat ist keine Voraussetzung. Ein Modell ohne laufende Kanzleibetreuung setzt voraus, dass Ihr Betrieb seine verbleibenden steuerlichen Pflichten eigenverantwortlich erfüllen kann. Ob es im konkreten Fall zulässig und sinnvoll ist, muss vor einer Umstellung fachlich geklärt werden.
Unverbindlich prüfen
In einem kurzen Erstgespräch klären wir Aufgaben, Belegvolumen, vorhandene Systeme und die von Ihnen gewünschte Aufgabenteilung.